Hessischer Bildungsserver / Kompetenzorientiert unterrichten

Datenschutzgrundverordnung

Hier findet sich die Datenschutzerklärung für die Teilnahme an den Fortbildungsreihen

Informationen und Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung von

personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher

Personen (Datenschutz-Grundverordnung; DS-GVO), § 31 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

 

Entsprechend den Vorgaben des Art. 13 DS-GVO informieren wir hiermit darüber, dass wir für die in unserer Zuständigkeit liegenden Aufgaben der Koordination und Organisation der Fortbildungen von Lehrkräften Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage des § 83 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz in Verbindung mit §§ 63 Abs. 2 S. 4 ff. HLbG verarbeiten.

Die hessische Lehrkräfteakademie erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV). Dies geschieht im Rahmen des Veranstaltungsmanagements (der Teilnehmerinnen und Teilnehmerverwaltung, Teilnahmelisten, Reservierung von Tagungsstätten, Dokumentation). Hierzu können Onlinearbeitsbereiche (Moodle) und die Prozessbegleitung zählen.

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Teilnehmerinnen- und Teilnehmerdaten:

  • Vorname, Nachname,
  • Personalnummer,
  • Dienststelle, Schule und Schul-Ort,
  • Email-Adresse,
  • Funktion in der Institution,
  • telefonische Erreichbarkeit*,
  • Bilder*,
  • Bankverbindungen*.*nach Bedarf und gesonderter Rücksprache und separater Einwilligung der Betroffenen
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Der Verantwortliche im Sinne der vorbenannten datenschutzrechtlichen Vorschriften ist der Präsident der Hessischen Lehrkräfteakademie, Herr Andreas Lenz, Stuttgarter Straße 18-24 in 60329 Frankfurt am Main.

Die zuständige Datenschutzbeauftragte ist Frau Georgia Markquart, Stuttgarter Straße 18-24 in 60329 Frankfurt (Datenschutz.LA@kultus.hessen.de; Tel.: +49 69 38989357).

Aufbewahrung und Löschung der Daten

Entsprechend des Aktenführungserlasses - AfE vom 14. Dezember 2012- werden die Veranstaltungsunterlagen und damit Ihre personenbezogenen Daten aufbewahrt und danach ausgesondert und gelöscht bzw. die Unterlagen vernichtet.

Die Daten bzw. die Unterlagen werden wie folgt aufbewahrt und dann gelöscht bzw. vernichtet:

  • für die anonymisierten Evaluations- und Veranstaltungsunterlagen 6 Jahre,
  • für die Referenten der Veranstaltung nach Ablauf der Veranstaltung 6 Monate,
  • für die Daten der Budgetierung 10 Jahre,
  • für die Daten von Rechnungen und Buchungsbelegen 10 Jahre.Allgemeine RegelungenAnonymisierte Evaluations- und Veranstaltungsunterlagen (zB.TN-Zahl) werden auf Nachfrage an die übergeordnete Behörde (HKM) weitergeleitet.Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten jederzeit und zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen" aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden. Hierfür ist die Hessische Lehrkräfteakademie nicht verantwortlich. Sie können aber bei den entsprechen-den Suchmaschinen-Anbietern Ihre Rechte geltend machen  
  • Recht auf Einsicht und Auskunft
  • (Widerspruchsrecht und Recht auf Löschung z. B.).
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  • Eine regelmäßige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.
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Gemäß Art. 15 ff. DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten, ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Das Auskunftsrecht (Art. 15 DS GVO) über Ihre Daten kann auch in Form der Einsichtnahme erteilt werden.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

 

Recht auf Löschung

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO und der §§ 34 und 53 HDSIG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Eine fortbildungsbezogene Prozessbegleitung ist nach einer Löschung der Daten nicht mehr möglich.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO oder § 53 HDSIG das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine Nichtbereitstellung personenbezogener

Daten führt u. U. zur Nichtteilnahme an der Fortbildung, da eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung seitens der Hessischen Lehrkräfteakademie dann nicht mehr möglich ist.

 

Recht auf Widerspruch

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

 

Einwilligung; Datenschutzhinweis und Ihre Rechte bzgl. Ihrer Einwilligung

Die Einwilligungen können für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ausnahme:

Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet und unverzüglich aus den entsprechenden Listen, Akten oder Dateien gelöscht.

Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie für die Dauer der Erledigung des Zweckes. Nach Ende der Erledigung des Zweckes werden die Daten gelöscht.

 

Recht auf Beschwerde

Beschwerden können an die Abteilung/Dezernat bzw. an die behördliche Datenschutzbeauftragte den

Datenschutzbeauftragten gerichtet werden.

 

(Stand Mai 2019_05_15)